Welcher Führerschein ist der Richtige?

Auf dem Zweirad die Welt entdecken, sich in die Kurven legen und richtig Spaß haben, das klingt traumhaft. Du kannst es kaum erwarten, endlich mit Deinem Roller, Mofa oder Motorrad durch das Land zu cruisen? Willst Dich frei und unbeschwert fühlen? Dann los, worauf wartest Du noch?

führerschein inhaltAber auch hier schreibt der Gesetzgeber zuerst einmal den richtigen Führerschein vor. Dabei gilt es einiges zu beachten, denn bist Du mit einem Führerschein unterwegs, mit dem Du Dein Bike nicht fahren darfst, riskierst Du eine Menge Ärger, Du fährst dann rein rechtlich ohne gültigen Führerschein. Das muss nicht sein, also informiere Dich gut.

Ab 15 Jahren: Das Mofa

Alles beginnt mit 15. Denn in diesem Alter darfst Du bereits ein Mofa fahren, natürlich nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung. Diese kann Du bereits drei Monate, bevor Du 15 wirst, ablegen. Hast Du Deine Prüfbescheinigung dann in der Tasche, darfst Du mit einem Mofa oder sogar mit einem Roller am Straßenverkehr teilnehmen, solange dieser maximal 25 km/h schnell ist und nur eine Person, also Du, auf ihm sitzt. Klar ist das nicht schnell, aber immerhin ein Anfang.

Ab 16 Jahren: AM oder A1

Bist Du 16 Jahre alt, kannst Du die Führerscheinklassen AM oder A1 in Angriff nehmen. Die Klasse AM ist der klassische Führerschein für alle, die Roller fahren möchten. In dieser Klasse darfst Du ein Zweirad mit einem maximalen Hubraum von 50ccm beim Verbrennungsmotor oder maximal 4 kW Leistung beim Elektromotor fahren. Die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten.

führerschein beitragWillst Du jedoch gleich mit Deiner 125er-Maschine starten, benötigst Du die Klasse A1. Seit dem 19.01. 2013 darf Dein Bike maximal 125 ccm Hubraum und eine maximale Leistung von 11 kW haben. Auch darf das Verhältnis von Leistung und Leermasse darf nur maximal 0,1 kW/kg betragen. Damit wurde die alte 80 km/h Regelung aufgehoben. (Danke an Fachmann für die Korrektur).

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Für beide Klassen darfst Du die theoretische und auch die praktische Prüfung auch bereits drei Monate vor Deinem 16. Geburtstag ablegen.

Ab 18: A2 und A

Endlich 18, da gibt es was zu feiern. Unter anderem auch die Tatsache, dass Du nun bereit für die Führerscheinklasse A2 und A bist.

Hier gilt ebenfalls, dass Du bereits drei Monate vor Deinem 18. Geburtstag die Prüfungen in Theorie und Praxis ablegen darfst.

Der Führerschein Klasse A2 berechtigt Dich zum Fahren von „kleinen Motorrädern“, diese dürfen maximal 35 kW und ein Verhältnis zur Leermasse von höchstens 0,2 kW/kg haben. Hast Du diesen Führerschein der Klasse A2 dann zwei Jahre, darfst Du die Klasse A dann sogar machen, ohne dass Du noch mal eine Theorieprüfung absolvieren musst. Lediglich in der praktischen Prüfung musst Du dann beweisen, dass Du auch „große Motorräder“ fahren kannst.

Mit der Führerscheinklasse A darfst Du dann endlich jedes motorisierte Zweirad ohne Leistungsbeschränkung fahren. Natürlich kannst Du den Führerschein Klasse A auch machen, ohne vorher die Klasse A2 zu besitzen. Dann allerdings musst Du mindestens 24 Jahre alt sein und kommst natürlich auch nicht um die Theorieprüfung herum.

Ob Du nun erst mit einem kleinen Roller oder einem „kleinen Motorrad“ durch die Gegend fährst oder gleich mit den großen Maschinen beginnst, denk immer an die Sicherheit, dann steht auch dem Fahrspaß nichts mehr im Wege.

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