Viele Motorradfahrer sind verunsichert, weil in den Papieren des Bikes ein bestimmtes Reifenfabrikat vorgeschrieben ist, aber die Fabrikatsbindung in einer EU-Verordnung aufgehoben wurde. Generell gilt: Reifen sind bei allen Fahrzeugen für die Verkehrssicherheit von Bedeutung.

Aus diesem Grund sind für jedes Fahrzeug nur bestimmte Reifenkombinationen zulässig. Die entsprechenden Spezifikationen stehen in den Fahrzeugpapieren. Neben der Größe, dem Last- und fabrikatsbindung beitrag3dem Geschwindigkeitsindex findet sich häufig auch ein Hinweis auf ein bestimmtes Fabrikat.

Hintergrund ist, dass Hersteller oft nur Reifen eines Herstellers testeten und daher nur über diese eine Aussage über das Fahrverhalten treffen konnten.

Aufhebung der Fabrikatsbindung

Die Fabrikatsbindung war bis zum Jahr 2000 verbindlich, obwohl es keinen technischen Grund für diese gab.

Reifenhersteller haben zahlreiche Reifen entwickelt, die aufgrund der Größe, der Belastbarkeit und der möglichen Höchstgeschwindigkeit, sich für alle Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse eigneten. Diese durften trotzdem nicht verwendet werden, weil sie laut den Fahrzeugpapieren nicht zulässig waren.

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Die EU erließ daher die Richtlinie 92/23 EWG, in der sie die Aufhebung der Bindung empfiehlt.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hob im Jahr 2000 die Fabrikatsbindung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger auf.

Damit gilt der Eintrag in den Papieren von Pkws-, Transportern- und Nutzfahrzeugen nur noch als Empfehlung.

Wichtig: Für Motorräder gilt diese Verordnung nicht.

Sonderregelungen für Motorradreifen

Für Motorräder gilt die Richtlinie 97/24/EG, die sich im Kapitel 1 (Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen) mit deren Bereifung befasst.

Nach dieser ist nach wie vor die Möglichkeit einer Fabrikatsbindung gegeben.

fabrikatsbindung beitrag2Bedenke, die Reifen bei Zweiradfahrzeugen sind stärkeren Belastungen ausgesetzt, als bei anderen Fahrzeugen. Größe, Geschwindigkeits- und Lastindex alleine können keine Aussage über die Auswirkungen auf die Fahrphysik treffen.

Die Wechselwirkung von Fahrwerk und Reifentyp hat bei Einspurfahrzeugen größere Auswirkungen auf die Fahreigenschaften und die Fahrstabilität, als dies bei zweispurigen Fahrzeugen der Fall ist. Die Fabrikatsbindung schützt davor, Reifen aufzuziehen, die sich in der Fahrpraxis als untauglich erweisen.

Sie hat aber den Nachteil, dass ausgezeichnete Neuentwicklungen, welche die Fahrsicherheit verbessern, nicht zum Einsatz kommen.

Aus diesem Grund haben sich Motorrad- und Reifenhersteller auf gemeinsame Reifentests verständigt.

Jedes Jahr finden umfangreiche Fahrtests mit verschiedenen Motorrädern, die mit unterschiedlichen Reifenkombinationen bestückt sind, statt. Erfahrene Testfahrer prüfen das Verhalten in Kurven, beim Bremsen und bei Nässe.

Reifen, die diese Tests bestehen bekommen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Legal die Bindung an das Fabrikat umgehen

fabrikatsbindung beitrag1Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) stellen Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechend der Testergebnisse aus.

In ihr bestätigen die Hersteller, dass ein Reifen für ein Motorrad eines bestimmten Fabrikats oder Typs geeignet ist.

Alle bauartgeprüften Reifen tragen ein „E“ oder ein „e“, die nachfolgende Ziffer 1 steht für den Prüfort Deutschland. Wenn in den Papieren Deines Motorrads ein bestimmtes Fabrikat vorgeschrieben ist, darfst Du auch Reifen aufziehen, die eine solche UBB für dieses Motorrad haben.

Du musst die Reifen nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, denn die erwähnten Tests haben eindeutig nachgewiesen, dass die Reifen für das Motorrad geeignet sind.

Du solltest aber die UBB mit den Fahrzeugpapieren mitführen, damit Du bei einer Kontrolle nachweisen kannst, dass Deine Bereifung zugelassen ist. Natürlich musst Du den Beleg auch bei der Hauptuntersuchung vorlegen.

Reifen ohne Bauartprüfung oder solche, in deren UBB der entsprechende Motorradtyp nicht aufgeführt ist, darfst Du nicht verwenden.

Dein Motorrad verliert damit die Betriebserlaubnis. Du kannst diese Reifen eventuell in die Papiere des Fahrzeugs eintragen lassen. Eine solche Einzelabnahme ist aber teuer und ohne die entsprechenden Tests nicht möglich.

Um es noch einmal deutlich zu sagen, die Fabrikatsbindung ist für Motorräder nach wie vor vorhanden, weil sie für die Sicherheit erforderlich ist. Sie lässt sich nur umgehen, wenn Du bauartgeprüfte Reifen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, in der Deine Maschine verzeichnet ist, verwendest.

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