Schon ein kleiner Umbau kann bei einem Motorrad die Zulassung kosten, weil er Tüv-Vorschriften nicht beachtet. Da reicht eine Kleinigkeit:  wenn eine Schraub an einer falschen Stelle montiert wurde oder Spiegel und Leuchten nicht die vorschriftsmäßige Größe besitzen. Andere Umbauten können hingegen problemlos vorgenommen werden, ohne dass dafür eine Genehmigung erforderlich ist. Im tuev-vorschriften-fuer-tueftler-muessen-beachtet-werdenZweifelsfall solltest Du immer vorher mit dem TÜV Rücksprache halten, ob eine Änderung gerade noch legitim ist oder in dessen Augen die Betriebssicherheit gefährden könnte.

Manche Bauteile sind laut TÜV-Vorschriften tabu

Der Rahmen eines Motorrads ist das wichtigste, tragende Bauteil des Gefährt. Er darf nicht verändert werden, sondern muss im originalen Auslieferungszustand montiert werden. Es dürfen weder Löcher gebohrt noch irgendwelche Anbauten angeschweißt werden. Sogar ein übermäßiges Polieren vorhandener Schweißnähte kann beanstandet werden, falls dadurch beispielsweise Material abgetragen wurde.

Sämtliche Veränderungen musst Du in jedem Fall von dem TÜV begutachten und eintragen lassen. Um Probleme zu vermeiden, solltest Du deshalb vor jedem Umbau – etwa einer Kürzung des Rahmenhecks – mit dem verantwortlichen Prüfer sprechen. Er hat einen gewissen Ermessensspielraum und wird Dir erklären, was er gerade noch tolerieren kann und ab wann er keine Erlaubnis mehr geben wird.

Fußrasten, Griffe und Hebel eröffnen trotz Tüv-Vorschriften Möglichkeiten zum individuellen Umbau

Jeder Sitzplatz muss zwar über zwei klappbare Fußrasten verfügen, bei dem Design wird Dir jedoch weitgehend freie Hand gelassen. Gleiches gilt auch für Griffe und Hebel, bei denen Du Dir aus dem vorhandenen Angebot frei diejenigen aussuchen darfst, die dir am ehesten zusagen. tuev-vorschriften-fuer-tueftler-und-trotzdem-ein-individuelles-motorrad

Von Eigenbauten solltest du allerdings trotzdem Abstand nehmen. Sie müssen mit einem eigenen Gutachten auf ihre Sicherheit geprüft werden.

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Einfacher ist es mit fertigen Bauteilen aus dem Handel: Sie müssen entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, auf der bei manchen Teilen wie den Fußrasten ebenfalls das Motorrad und der Typ aufgeführt ist, oder über ein Teilegutachten. In diesen steht auch, ob eine Eintragung in den Fahrzeugschein notwendig ist.

Felgen und Reifen müssen für das Motorrad zugelassen sein

Genaue Angaben über die möglichen Reifen findest Du in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung. Reifentyp und -hersteller müssen ebenfalls für dein Motorrad freigegeben werden. Viele Hersteller bieten eine Freigabe an, die Du im Internet herunterladen und von dem TÜV abstempeln lassen kannst.

Tauschfelgen sind ebenfalls kein Problem, solange Du auf die richtige Zuordnung zum Motorradtyp und natürlich Größe und Bezeichnung achtest.

Bei der Montage der Reifen unbedingt auf die richtige Laufrichtung achten! Diese wird in der Regel durch einen Pfeil an der Seite angezeigt.

Licht und Spiegel entsprechend den TÜV-Vorschriften

Vorgeschrieben für ein Motorrad sind unter anderem ein Stand-, Abblend- und Fernlicht, Bremsleuchte, Schlusslicht und eine Kennzeichenbeleuchtung.

Außerdem muss das Motorrad natürlich über mindestens vier Blinker – in der Amtssprache sehr schön mit Fahrtrichtungsanzeiger beschrieben – verfügen.

Sind sämtlich Leuchten mit einem Prüfzeichen versehen, können sie problemlos und ohne ABE eingebaut werden, solange die Mindest- und Maximalhöhe eingehalten wird. Vorgeschrieben ist zusätzlich zu tuev-vorschriften-fuer-tueftlerden Lampen auch noch ein Rückstrahler, der nicht dreieckig sein darf.

Eine Ausnahme sind außerdem Lenkerendenblinker – diese müssen in die Papiere eingetragen werden. Wie die Leuchten müssen auch die Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen sein, die unter anderem die korrekte Größe bestätigen.

Bei einer Erstzulassung vor dem 1.1.1990 oder einer Maximalgeschwindigkeit von unter 100 km/h benötigst Du einen Rückspiegel auf der linken Seite, in allen anderen Fällen zwei.

Ärger vermeiden – frühzeitig den Prüfer fragen

Die StVZO ist kein starres Regelwerk. Jeder TÜV-Prüfer hat einen Ermessensspielraum und wird Dir behilflich sein, Deine Umbauten so zu gestalten, dass diese hinterher einer Abnahme nicht im Wege stehen. Eine Beratung ist übrigens kostenfrei und Du kannst die Gelegenheit nutzen, um ein wenig bei Deinem Prüfer „vozufühlen“.

Diese Möglichkeit solltest Du in jedem Zweifelsfall auch nutzen, bevor du mit den Änderungen beginnst. Ein Rückbau ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch hohe Kosten verursachen, falls tragende Teile ausgetauscht werden müssen.

Solange Du allerdings auf gültige ABE, Prüfsiegel oder Gutachten achtest und dich auf eintragungsfreie Umbauten beschränkst, sollten dir deine Umbauten keinerlei Probleme bereiten.

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