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Zum 1. Januar dieses Jahres trat eine Neuregelung in Kraft, die insbesondere Auto- und Motorradfahrer sehr erfreut hat: Die Möglichkeit, sein altes KFZ-Kennzeichens beim Umzug in einen neuen Wohnort zu übernehmen. Es wird daher von der KFZ-Zulassungsstelle künftig nur noch verlangt, sein Fahrzeug umzumelden, aber zu der Beantragung eines neuen Nummernschildes ist man nicht mehr verpflichtet.

Das Kennzeichen gehört zum Fahrer

Noch mehr als für Autofahrer gehört für Motorradfahrer ihr Fortbewegungsmittel ein Stück weit zu ihrer Identität. Sie nutzen ihr Bike, um von einem Ort zum anderen zu gelangen, sie cruisen mit ihm zum Spaß durch die Stadt und sie besuchen mit ihm Biker-Treffs, um ihre Leidenschaft mit Gleichgesinnten teilen zu können. Umso ärgerlicher ist es, wenn das KFZ-Kennzeichen seines Motorrads bei jedem Umzug in eine neue Stadt ausgetauscht werden müsste. Denn schließlich handelt es sich bei diesem um eines der identitätsstiftenden Merkmale seines Bikes.

Nummernschild-Mitnahme seit 2015 möglich

Leider waren Biker bis zum 1. Januar 2015 diesem Dilemma unterworfen. Dann trat jedoch eine Neuregelung in Kraft, die die Nummernschild-Mitnahme künftig gestattete. Zur Ummeldung seines Fahrzeugs ist man allerdings weiterhin verpflichtet.

Dafür ist die örtliche KFZ-Zulassungsstelle aufzusuchen, bei der für die Ummeldung eine Gebühr in Höhe von rund 25 Euro zu entrichten ist. Eine bundeseinheitliche Regelung für die diesbezüglichen Kosten gibt es jedoch nicht. Fest steht nur: Die 35 Euro, die man zuvor für ein neues KFZ-Kennzeichen bezahlen musste, entfallen seit diesem Jahr. Somit ist mit der Neuregelung zur Mitnahme seines alten Nummernschildes eine Kostenersparnis verbunden.

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Darüber hinaus hat die Beibehaltung des KFZ-Kennzeichens keinerlei Auswirkungen auf die KFZ-Versicherung. Denn: Die Tarife richten sich nach dem Wohnort des Halters und nicht nach dem Kennzeichen – egal ob es sich um ein Auto oder Motorrad handelt.

kennzeichen beitragDie Bürokratie ist mit der Neuregelung also definitiv deutlich zurückgegangen. Schließlich entfällt der lästige Papierkram zum Nummernschild-Austausch. Es sei jedoch erwähnt, dass jeder, für den das alte Nummernschild nicht so sehr zu seiner Identität gehört und der zudem bereit dazu ist, die Mehrkosten auf sich zu nehmen, weil ihm die Anpassung des KFZ-Kennzeichens wichtig ist, weiterhin die Möglichkeit zu einem Nummernschild-Austausch hat. Man kann es also so handhaben wie vor Inkrafttreten der Neuregelung.

Der Bundesverband Kraftfahrzeug-Kennzeichen warnte jedoch bereits vor Eintritt der Neuregelung vor möglichem Versicherungsbetrug. Der Verband sieht die Gefahr darin, dass viele Menschen nach einem Umzug, nicht nur legal auf den Kennzeichen-Wechsel verzichten, sondern gleich komplett die Ummeldung „vergessen“.

Eine Ummeldung könnte nämlich dazu führen, dass man mit niedrigeren Versicherungsprämien höhere Beiträge zahlen müsste. Da besteht nachvollziehbar die Gefahr, dass die Menschen versuchen diesem Dilemma zu entgehen, indem sie sich nicht ummelden, um weiterhin die niedrigeren Beiträge des alten Zulassungsbezirks zahlen zu müssen.

Ummeldepflicht

Zusammenfassend kann also festgestellt werden: Du hast seit der Neuregelung vom 1. Januar 2015 die Möglichkeit, Dein altes Nummernschild bei einem Umzug mitzunehmen. Damit sparst du zum einen Kosten und entgehst zum anderen dem nervigen bürokratischen Aufwand. Eine Ummeldung des Fahrzeugs bei der örtlichen KFZ-Zulassungsstelle wird jedoch weiterhin verlangt und sollte von Dir nicht vergessen werden. Denn: Durch den Verzicht auf die Ummeldung sparst du vielleicht Kosten für einen höheren Beitrag, aber du machst Dich nun mal auch strafbar.