Zu Beginn der Saison machen sich viele Motorradfahrer Gedanken darüber, sich ein neues oder gebrauchtes Motorrad zuzulegen. Doch wer haftet bei einer Probefahrt für einen eventuell entstandenen Schaden?

Probefahrt: Was ist bei einem Unfall zu tun?

Probefahrt Beitrag2Wer im Begriff ist, sich ein neues oder gebrauchtes Motorrad zuzulegen, sollte auf eine Probefahrt nicht verzichten. Sowohl für den Käufer als auch für den Käufer ist eine solche Fahrt jedoch mit Risiken behaftet. Wer bezahlt den Schaden, wenn doch einmal etwas passiert?

Falls ein unverschuldeter Unfall passiert, werden alle Schäden am Motorrad vom Unfallgegner getragen, das steht fest. Im Falle eines Mitverschuldens oder alleinigen Verschuldens des Fahrers sieht die Sachlage jedoch völlig anders aus.

Es wird unterschieden zwischen einer Probefahrt beim Händler und einer Fahrt zur Probe bei einem Privatmann.

Kauf bei einem Händler: Probefahrt beim Händler

Wenn Du das begehrte Motorrad bei einem Händler gefunden hast, dann kannst Du davon ausgehen, dass dieser das Zweirad bei einer Vollkaskoversicherung abgesichert hat. Alle Beschädigungen, die durch eine Probefahrt am Motorrad eintreten, sind damit über die Versicherung abgedeckt.

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Die meisten Versicherer räumen allerdings eine Selbstbeteiligung ein, die zwischen 500,00 und 800,00 Euro liegt. Alle Schäden am Fahrzeug, die unter dieser vereinbarten Summe liegen, müssen vom Versicherungsnehmer beglichen werden. Das ist in diesem Fall der Händler, der die Selbstbeteiligungskosten sicher von dem Unfallverursacher zurückfordern wird.

Es lohnt sich daher, vor der Probefahrt mit dem Händler zu klären, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und ob diese im Fall der Fälle von dem Probefahrer zu tragen ist.

Tipp für die Probefahrt beim Händler: Probefahrt Beitrag

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten andere Regeln. Spezielle Regeln gelten zum Beispiel bei: Fahrten unter Alkoholeinfluss, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder Ähnlichem.

Kauf von einem Privatmann: Probefahrt von Privat

Es kann wiederum vollkommen anders aussehen, wenn die Probefahrt im Rahmen eines privaten Kaufs gemacht wird. Eine Vollkaskoversicherung wird hier in den seltensten Fällen vorliegen.

Bei einem Unfall haftet der Unfallverursacher für den entstandenen Schaden. Das ist derjenige, den die Schuld oder die Teilschuld an dem Unfall trifft. Sollte eine Vollkaskoversicherung bestehen, so haftet der Fahrer nur für solche Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden.

Probehfahrt Beitrag1Auch Folgeschäden des Besitzers des Fahrzeugs müssen vom Unfallverursacher getragen werden. Das können auch die Kosten sein, welche durch die Hochstufung in der Versicherungskategorie, mit der Erhöhung der Prämie entstehen. Die Versicherung bezahlt den Schaden in der Regel nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

So sicherst Du die Probefahrt richtig ab

Bei der Probefahrt solltest Du besonders vorsichtig fahren, um einen Schaden weitestgehend zu vermeiden. Schließlich ist dieses Motorrad noch neu und unbekannt für Dich und durch die ganze Aufregung könnten Dir versehentlich Fehler unterlaufen, die sich später nachteilig auswirken könnten. Wenn es doch zu einem Schaden kommt, solltest Du daher einige wichtige Punkte vorab geklärt haben:

  • Vorschäden sollten dokumentiert und bei Bedarf abfotografiert werden. Am besten vor der Fahrt, die Reifen, Bremsen und den Zustand des Motorrads prüfen.
  • Eine vorherige Vereinbarung hilft, zu klären, wer für welche Schäden haften muss. Dort wird auch der Versicherungsschutz eingetragen sowie die Personalien des Käufers und des Verkäufers. Für den Eigentümer eines Motorrads kann die Hinterlegung einer Kaution hilfreich sein.
  • Wichtig ist es für den Eigentümer, sich vorher den Ausweis und den Führerschein zeigen zu lassen. Im Gespräch lässt sich außerdem abklären, wie es um die Fahrgewohnheiten und das Verhalten im Straßenverkehr des Interessenten bestellt ist.

Ein Restrisiko bleibt bestehen

Eine 100prozentige Sicherheit kann niemand dafür geben, dass alles glatt laufen wird, da es viel zu viele Faktoren gibt, die keiner vorher überblicken kann. Das Risiko kann jedoch so weit eingegrenzt werden, dass zumindest offensichtliche Unklarheiten im Vorfeld abgeklärt werden.

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