Warnweste für MotorradfahrerZweiradfahrer werden oftmals wegen ihrer schmalen Silhouette von anderen Verkehrsteilnehmern schlecht wahrgenommen. Das kann dann für die Fahrer der „Feuerstühle“ ganz schön gefährlich werden. Auch sind die Biker häufig mit schwarzer Kleidung unterwegs.

Dies ist natürlich cool, aber für die Sichtbarkeit im Straßenverkehr denkbar ungünstig. Doch in letzter Zeit sieht man immer häufiger Motorradfahrer mit einer Warnweste. Was hat es damit auf sich?

Warnwesten für Motorradfahrer – Pflicht oder nicht?

In Deutschland trat zum 01.07.2014 eine Gesetzesänderung hinsichtlich des Mitführens von Warnwesten in Kraft. Jetzt besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. Diese Bestimmung tangiert alle zugelassenen PKW, LKW sowie Busse. Nicht betroffen sind bei uns allerdings Motorräder und Wohnmobile.
In vielen Ländern gehören Warnwesten seit langem zur Pflichtausrüstung in jedem Pkw. Warnwesten müssen das europäische Kontrollzeichen EN 471 aufweisen. Die Preise beginnen im Handel bei wenigen Euro für einfache Westen. Für Zweiradfahrer gibt es – wie bereits festgestellt auf freiwilliger Basis – auch höherpreisige Systeme mit hohem Stretchanteil im Material für enges Anliegen im Fahrtwind und besonders gutes Aussehen. Jeder Motorradfahrer sollte, schon der eigenen Sicherheit zuliebe, in eine gute Warnweste investieren.

Signalwesten – der richtige Kauf

Nicht nur Bauarbeiter sollen gut erkannt werden, auch für Zweiradfahrer ist Sichtbarkeit sehr wichtig. Vor allem in der dunklen Jahreszeit, bei schmuddeligem Wetter, bei Regen und Nebel wirken diese Leuchtwesten neben der permanenten Fahrzeugbeleuchtung Wunder.

Worauf sollte der Käufer unbedingt achten? Das wäre natürlich zum ersten die richtige und optimale Passform, die Weste soll eng anliegen, und das wird durch einen hohen Stretchanteil erreicht. Weiterhin darf die Weste bei hohen Geschwindigkeiten, etwa auf der Autobahn, nicht anfangen zu flattern. Sie muss in Signalfarbe gearbeitet und mit gut sichtbaren Reflektoren ausgestattet sein und auch ein Netzfutter enthalten. Auch wichtig ist, dass der Reißverschluss leicht zu öffnen und zu schließen ist.

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Für und Wider

Immer mehr Motorradfahrer greifen zur Warnweste und fahren dauerhaft mit dieser, in der Hoffnung nie mehr übersehen zu werden. Andere greifen zum Argument, dass die Warnweste eigentlich nur für Notfälle gedacht sei und durch das permanente Tragen der Warncharakter verloren gehen könnte.

Unbestritten ist, dass etwa bei Gruppenausfahrten von Krafträdern der Front- und der Schlussfahrer einer Warnweste tragen sollten. Zumindest in der dunklen Jahreszeit profitieren Zweiradfahrer auf alle Fälle von der besseren Sichtbarkeit, zumal im Falle eines Staus oder eines Unfalls. Auch bei einer Panne leistet die Weste gute Dienste. Hierbei sollte man als verantwortungsvoller Fahrzeugführer auch an eventuelle Beifahrer denken.

Andere Länder – andere Sitten

Wer als Kraftfahrer im Ausland unterwegs sein möchte, muss sich unbedingt vor Fahrtantritt über die jeweiligen Rechtsvorschriften hinsichtlich einer eventuellen Warnwestenpflicht informieren. Jedes Land kocht da quasi „sein eigenes Süppchen“. Hier eine kleine Auswahl:
Belgien: Hier gibt es eine Tragepflicht bei Unfall oder Panne, auch für Motorräder, außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn. Vorschrift ist eine Warnweste pro Fahrzeug. Bußgeld: 50 bis 1375 Euro.

Frankreich: Die Pflicht eine Warnweste mitzuführen und zu tragen besteht bei Unfall und Panne für jede Person, die ein Fahrzeug (auch ein Motorrad) verlässt. Bußgeld: ab ca. 22 Euro.

Luxemburg: Personen, die sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen nach Unfall oder Panne außerhalb ihres Fahrzeugs befinden, müssen eine Warnweste tragen. Bußgeld: ab 49 Euro.

Österreich: Es gibt keine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer, jedoch für die Fahrer mehrspuriger Kraftfahrzeuge eine Mitführ- und unter bestimmten Bedingungen auch Tragepflicht.

Tschechien: Für alle Fahrzeuge besteht die Pflicht zur Mitführung mindestens einer Warnweste. Die Tragepflicht ergibt sich beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn. Jeder Mitfahrer benötigt eine eigene Weste.

Bulgarien: Vorschrift wie in Luxemburg, Bußgeld etwa 25 Euro

Finnland: Hier sollen alle Fahrzeugführer Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen wird.

Italien: Es gibt keine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer, nur für Fahrer und Mitfahrer anderer Kraftfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen.

Kroatien, Montenegro, Slowakei: Es besteht eine Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb einer Ortschaft bzw. auf der Autobahn, auch für Motorradfahrer.

Slowenien und Spanien: Motorradfahrer unterliegen nicht der Warnwestenpflicht.

Ungarn: Die Warnweste zu tragen ist für alle Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben, dies gilt auch für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen. Bußgeld: bis zu 120 Euro.

Dieser Gastbeitrag ist von Jürgen K.. Jürgen ist seit einem viertel Jahrhundert begeisterter Motorradfahrer und bereist auch gerne unsere Nachbarländer.

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